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Archiv-Artikel

Trotzdem ein fatales Zeichen

Urteil im Prozess gegen Höfinghoff

VON MALENE GÜRGEN

Ich merke mir jeden Einzelnen von euch“, hatte Christian Schmidt während des ersten Verhandlungstages in der Sache Höfinghoff den BesucherInnen aus dem linken Spektrum gedroht, einer seiner Kameraden aus Buch fotografierte die BesucherInnen vor dem Eingang des Gerichts mit dem Handy ab. Auch wenn der Prozess gegen Höfinghoff und die anderen Angeklagten nun mit einem Freispruch endet: Es bleibt ein übler Nachgeschmack.

Beliebte Strategie

Da haben es Neonazis also wieder einmal geschafft, mit erlogenen Aussagen einen Gerichtsprozess gegen ihnen unliebsame Personen herbeizuführen. Trotz offensichtlicher Widersprüche und zweifelhafter Aktenlage wurde ein Gerichtsverfahren eröffnet, das Steuergelder verschlingt, den Nazis als Nebenkläger Einblick in persönliche Daten der Angeklagten ermöglicht und Letztere kriminalisiert. Unter Neonazis ist das eine beliebte Strategie. Man erinnere sich nur an den Fall des Antifaschisten „Matti“, der 2007 ganze 101 Tage in Untersuchungshaft saß, weil ihn ein Lichtenberger Neonazi-Pärchen eines Angriffs beschuldigt hatte – eine haltlose Behauptung, wie sich später herausstellte.

Die Freisprüche für Höfinghoff und die anderen Angeklagten waren die einzig richtige Entscheidung in diesem Prozess – mit Ruhm bekleckert haben sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht in diesem Verfahren, das es gar nicht hätte geben dürfen, trotzdem nicht. Dass Neonazis ihre Einschüchterungsstrategien bis kurz vor den Gerichtssaal weiterführen und drinnen nicht vor dreisten Falschaussagen zurückschrecken, ist ein fatales Zeichen für die Wirkmächtigkeit unserer Justiz.