: Urlaub bildet
Doch das Recht auf Bildungsurlaub wird meistens nicht wahrgenommen. Die Arbeitnehmer trauen sich nicht
Die Seminarprogramme sind jetzt zum Jahresanfang wieder draußen, doch viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie die Zielgruppe sind. Und wenn sie es wissen, trauen sie sich oft nicht, hinzugehen. „Die Schätzungen schwanken“, sagt Rüdiger Winter von Arbeit und Leben, einem Hamburger Weiterbildungs-Träger, hinter dem die Gewerkschaften und die Volkshochschule stehen. Aber vermutlich seien es nicht mehr als zwei bis sieben Prozent der Arbeitnehmer, die Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Dabei handelt es sich um ein gesetzlich verankertes Recht. Jeder, der seinen Arbeitsplatz in Hamburg hat und mehr als ein halbes Jahr dort angestellt ist, darf innerhalb von zwei Jahren zehn Tage zusätzlichen Bildungsurlaub beantragen. Nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. Dennoch komme der Großteil der Seminarteilnehmer „aus Bereichen, wo eine hohe Arbeitsplatzsicherheit besteht“, sagt Winter. „Wenn man bei der HHLA arbeitet, wird das vom Betriebsrat ganz anders unterstützt als bei einem Kleinunternehmen.“
Die gewählten Seminare müssen nicht unbedingt etwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie von der Bildungsbehörde als bildungsurlaubs-fähig genehmigt worden sind. taz