Wahlen vor Gericht : Unverständliche Behörde
Es hat bei der Stimmauszählung der Bürgerschaftswahl im Bereich Bremerhaven Unregelmäßigkeiten gegeben. Keine böswilligen Manipulationen – aber Verstöße gegen die Regeln.
kommentar von BENNO SCHIRRMEISTER
Das Wahlprüfungsgericht hat das erkannt – obwohl das Gremium mehrheitlich durch Abgeordnete besetzt ist – sprich: kaum Freude an Neuauszählungen oder gar -wahlen haben dürfte. Über eine offensichtliche Beweislage aber kann man sich nicht hinwegsetzen: Und objektiv gibt es die Möglichkeit, Stimmzettel auszutauschen oder zu verändern, wenn sie beispielsweise von einer einzigen Person per Rad durch die Nacht kutschiert werden. Wie in Bremerhaven geschehen.
Dass also die unsympathische Formation der Bürger in Wut ihre Chance wittert und mehr will, als einen Neuauszählungsbeschluss, ist nachvollziehbar. Ebenso nachvollziehbar, wie die Beschwerde des Landeswahlleiters unverständlich bleibt: Der ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl. Das Interesse einer Behörde aber ist identisch mit ihrer Aufgabe.
Wenn sie sich dagegen wehrt, die verletzte Ordnung nachträglich herzustellen, arbeitet sie gegen ihre eigenen Interessen. Einen akzeptablen Grund dafür kann es nicht geben.