THEMA DES TAGES

Senat verabschiedet sich vom Lohndumping

Eine verbindliche Lohnuntergrenze ist im Arbeitnehmerentsendegesetz für Dachdecker geregelt, für das Baugewerbe, für Abbruch- und Abwrackfirmen, Maler und Lackierer, Elektrohandwerker, Gebäudereiniger und seit neuestem auch für die Briefzusteller. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Arbeit gebe es in Berlin allerdings fast 50 Branchen, in denen tariflich vereinbarte Löhne von weniger als 7 Euro gelten, darunter Floristen, Friedhofsgärtner und Wachschützer. Berlin will als Arbeitgeber ab diesem Jahr mindestens 7,50 Euro zahlen. ALE