piwik no script img

Archiv-Artikel

Wohnen wird Luxus

Mieterverein registriert „Mieterhöhungsboom“. Kontrolle der Mieterhöhung ist absolute Mieterpflicht

Der Mieterverein zu Hamburg schlägt Alarm: Seit Veröffentlichung des neuen Mietenspiegels Ende Oktober 2007 hat ein regelrechter „Mieterhöhungsboom“ eingesetzt, sagt Vereinschef Eckard Pahlke. Viele Mieterhöhungen seien jedoch zu hoch, fehlerhaft oder unberechtigt: „Jeder Mieter sollte seine Mieterhöhung überprüfen“, sagt Pahlke.

Der neue Mietenspiegel lässt Erhöhungen von durchschnittlich 4,3 Prozent zu. In dieser Quote sind jedoch Neubauten mit einer relativ geringen Teuerungsrate enthalten, so dass bei den begehrten Altbauten teilweise Anstiege bis 13 Prozent möglich sind. Der Mieterverein hat errechnet, dass sich seit dem ersten Mietenspiegel 1976 somit die Wohnkosten in Altbauten vervierfacht haben. „Die Mietbelastung ist für viele Haushalte kaum noch tragbar.“

Fälle der letzten Monaten hätten gezeigt, dass Vermieter bei Mieterhöhungen Fehler machten, aber auch dreist oder gar mit Täuschung vorgehen. Überhöhte Mieten bestimmten jedoch die Werte des zukünftigen Mietenspiegels. Pahlke: „Mieter, die ungeprüft Mieterhöhungen unterschreiben, treiben die Mieten in die Höhe.“

Scharfe Kritik übt Pahlke an der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). In mehreren Fällen hatten sich die obersten Zivilrichter auf die Seite von Vermietern geschlagen. So kann ein Eigentümer bei einer Neuvermietung einer Wohnung ungestraft eine überhöhte Miete verlangen. „Tappt der Mieter, der nur die ortsübliche Miete zahlen müsste, durch seine Unterschrift in die Falle“, warnt Pahlke, „gibt es keinen Weg zurück mehr.“

Auch seien die Wohnungseigentümer vom BGH von der Verpflichtung entbunden worden, bei der schriftlichen Mietererhöhungs-Ankündigung zur Kontrolle den Mietenspiegel beilegen zu müssen. „Der normale Mieter kommt gar nicht an den Mietenspiegel, wenn er kein Internet hat“, sagt Pahlke.

Für den Mietervereinschef ist die Entwicklung dramatisch. „Das ist erst der Anfang.“ So sieht es auch Vereinsjustiziar Sigmund Chychla: „In Hamburg wird es einen massiven Mietanstieg geben.“ Er fordert den neuen Senat auf, für ALG II-Empfänger die Mietobergrenze für Wohngeld anzuheben, „sonst sind viele nicht in der Lage, die Wohnung zu halten“.PETER MÜLLER