Asse-Klägerin unterliegt

Bergrecht oder Atomrecht? Gericht sieht Formfehler bei Antrag für Schließung des Atomlagers Asse II

Wie soll das vom Absaufen bedrohte Atomlager Asse II bei Wolfenbüttel geschlossen werden? Die Tischlerin Irmela Wrede hat mit einem Eilantrag für die Anwendung des Atomrechts für die Asse vorerst eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingefahren. Die vom Bundesforschungsministerium befürwortete Schließung nach Bergrecht sei zulässig, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Die in der Nähe der Asse wohnende Klägerin hatte dagegen feststellen lassen wollen, dass bei der Schließung das strengere Atomrecht angewandt werden muss. Dann wäre das Bundesumweltministerium verantwortlich. Atomrecht bedeutet mehr Bürgerbeteiligung und höhere Kosten beim Schließen der Asse, wo rund 130.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll lagern.

Laut OVG scheiterte der Antrag aus formellen Gründen. Wrede hatte ihn gegen das niedersächsische Umweltministerium gerichtet. Die Entscheidung des OVG habe „keinen Einfluss auf meine eigentliche Klage“, sagte Wrede. Sie überlege, die Klage nun zu erweitern. Laut Gutachten droht die Asse ab 2014 einzustürzen. Die Betreibergesellschaft will den alten Salzstock deshalb mit einer Magnesium-Lösung fluten. Kritiker warnen vor der Gefahr kontaminierten Grundwassers, da seit Jahren Salzlauge in den Schacht strömt. Die zuständigen Behörden hatten sich Anfang November auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit verständigt – unter Bergrecht. Bis Mitte 2008 sollen nun Alternativen wie die Rückholung der Fässer oder eine Verfüllung des Bergwerks mit einem Spezialbeton geprüft werden. KSC