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GAMMELFLEISCH-GESETZVerschärfung kommt

Die geplante Strafverschärfung für den Handel mit Gammelfleisch hat eine weitere Hürde genommen. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag formell in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz soll die Höchststrafe für den Handel mit alten oder gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln von 20.000 auf 50.000 Euro steigen. (dpa)

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