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Archiv-Artikel

Neuer Aktionsplan für Menschenrechte

Das Entwicklungsministerium will Unternehmen stärker kontrollieren, ob sie sich an internationale Leitsätze halten

„Transnationale Konzerne sollen ihre Verantwortung einlösen“, sagt Wieczorek-Zeul

BERLIN taz ■ Aktionsplan für Menschenrechte, die Zweite: Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) hat am Montag vorgestellt, was das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in puncto Schutz der Menschenrechte in den kommenden zwei Jahren unternehmen möchte. Bereits 2004 hatte das Ministerium einen ersten Aktionsplan präsentiert. Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtler sind mit der neuen Version prinzipiell zufrieden: Als „wesentlich konkreter“ beurteilt etwa Elisabeth Strohscheidt von Misereor den zweiten Plan.

So soll der Schutz von Menschenrechten nicht nur Worthülse, sondern rechtlich verbindlich sein. „Das macht die Menschen in Entwicklungsländern zu Trägern von Rechten und degradiert sie nicht zu armen Bittstellern“, lobt Michael Krennerich vom Forum Menschenrechte den Ansatz. Und Rechte hätten auch etwas mit Pflichten zu tun: „Unsere staatlichen Partner müssen stärker in die Pflicht für eine menschenrechtsorientierte Politik genommen werden“, sagt Wieczorek-Zeul. Das soll in erster Linie über die Stärkung von Institutionen erreicht werden. Wie etwa der Aufbau des afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof, der mit deutschen Geldern unterstützt wird.

Doch die Verantwortung liegt laut Wieczorek-Zeulauch bei den Akteuren von Politik und Wirtschaft in den Industrieländern. „Transnationale Konzerne müssen kontrolliert werden und ihre Verantwortung einlösen“, gab sich die Ministerin kampflustig und kündigte eine Untersuchung an, welche Möglichkeiten es diesbezüglich gebe.

Kritik kam postwendend: „Das ist noch sehr unkonkret“, findet Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von amnesty international Deutschland. Sie fordert international verbindliche Regeln, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie andernorts die Rechte von Menschen mit Füßen treten, etwa im Fall von Kinderarbeit. Zumindest die schon bestehenden Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen sollten ernster genommen werden, meint Misereor-Referentin Strohscheidt.

Diese sind ein freiwilliger Verhaltenskodex für Konzerne und umfassen Arbeit, Menschenrechte und Umwelt. Nationale Kontaktstellen sollen kontrollieren, ob sie die Unternehmen einhalten. Nur: In Deutschland sitzt diese Stelle im Bundeswirtschaftsministerium – „schlecht ausgestattet und wenig beachtet“, kritisiert Strohscheidt. Die Kontaktstelle sollte interministeriell angelegt sein – mit dem BMZ im Boot. EVA BERENDSEN