: Todesschuss zum dritten Mal vor Landgericht
Polizist tötete Einbrecher in Uhlenhorst. Nach fünf Jahren und sechs Gerichten muss der Fall wieder aufgerollt werden. Der damalige Innensenator Schill hatte sofort von Notwehr gesprochen, was sich im Verfahren nicht bestätigte
Das Verfahren zu dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen Einbrecher an Heiligabend 2002 nimmt kein Ende. Wie das Hamburger Abendblatt berichtete, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt erneut ein Urteil des Landgerichts aufgehoben: Die Erwägungen, die Richter dazu führten, einen bedingten Tötungsvorsatz zu unterstellen, hielten einer Prüfung nicht stand.
Das Landgericht hatte den Oberkommissar Wolfgang Sch. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er habe den Einbrecher Julio V. zwar nicht töten wollen, aber damit rechnen müssen, dass der Schuss tödlich sein könnte. Von Notwehr könne nicht die Rede sein. Sch. hatte V. in einem Uhlenhorster Hinterhof auf der Flucht erschossen.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der damalige Innensenator Ronald Schill in der Tatnacht mit dem Polizisten sprach und ihm Notwehr bescheinigte. Später verschwand das Tonband mit den Funkprotokollen der Polizei. Es dauerte anderthalb Jahre, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhob – und das Amtsgericht St. Georg es ablehnte, das Verfahren zu eröffnen.
Vom Landgericht dazu gezwungen, verhandelte das Amtsgericht doch. Es verschärfte den Vorwurf der „fahrlässigen Tötung“ auf „Totschlag“ und überwies das Verfahren an die nächste Instanz. Das Landgericht verurteilte Sch. wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dieses Urteil kassierte der BGH wegen eines Formfehlers. Das zweite Landgerichtsurteil zu zwei Jahren Haft kassierte er jetzt wegen Rechtsfehlern. Die Feststellung des Tathergangs sei nicht zu beanstanden. Es müsse aber die Tat noch einmal neu bewertet werden. Vermutlich wird die Strafe im nächsten Urteil etwas milder ausfallen.
„Das sind typische Merkmale eines Polizistenprozesses“, kommentierte der Anwalt Manfred Getzmann, der die Familie des getöteten V. vertritt. Das ständige Wiederaufrollen des Falls sei für die Familie „unglaublich belastend“. GERNOT KNÖDLER