: NPDler: BGH hebt Freispruch auf
KARLSRUHE ap ■ Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des NPD-Organisationsleiters Jens Pühse aufgehoben. Damit muss sich der Funktionär erneut wegen Volksverhetzung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden verantworten. Der 35-Jährige war als Geschäftsführer des NPD-Verlags „Deutsche Stimme“ auch für den Vertrieb von CDs verantwortlich, deren Texte die Staatsanwaltschaft teils als strafbare Volksverhetzung einstufte. Das Landgericht billigte Pühse jedoch zu, dass er irrtümlich von der Straffreiheit der Texte ausging. Er habe für die CDs ein anwaltliches Gutachten eingeholt, das eine Strafbarkeit verneinte. Die Anklage meint jedoch, dass Pühses Kooperation mit den Anwälten gezielt eingesetzt wurde, um die Strafbarkeit zu umgehen. (Az.: 3StR 394/07)