Parlament darf zusammentreten

Die Studierenden der Technischen Universität bekommen wieder ein funktionierendes Parlament. Das Oberverwaltungsgericht weist eine Beschwerde des Asta gegen die Wahl vom Vorjahr zurück

VON GEORG FAHRION

Mehr als neun Monate nach der Wahl des Studierendenparlaments (Stupa) an der Technischen Universität (TU) darf das Gremium endlich zusammentreten. Wie erst am Dienstag bekannt wurde, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin am 3. April eine Beschwerde des amtierenden Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) zurück.

Der Asta hatte die Gültigkeit der Abstimmung angezweifelt und wollte einen Aufschub der konstituierenden Sitzung erwirken. „Evidente Wahlmängel lagen nicht vor“, sagte nun jedoch der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. Der Weg zur Konstituierung des neuen Stupas sei damit frei. Derzeit werden Stupa und Asta vom konservativen Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) dominiert.

Bei dem Streit geht es um die Rechtmäßigkeit der Stupa-Wahlen vom Juni 2007. Die hatte das „Breite Linke Bündnis“, im TU-Jargon BreiLiBü genannt, mit etwa zwei Dritteln der Stimmen haushoch gewonnen. Der RCDS, der den Asta im Jahr zuvor erstmals hatte erobern können, gestand seine Niederlage ein. Aus dem Amt zu scheiden, das kam allerdings nicht in Frage.

Denn mehrere RCDS-Studierende legten wegen angeblicher Unstimmigkeiten Widerspruch gegen das Wahlergebnis ein. So habe ein Link auf der Stupa-Webseite regelwidrig auf die Internetpräsenz des BreiLiBü verwiesen. Dieses sei außerdem bei der Genehmigung von Infotischen durch die Univerwaltung bevorzugt worden. Der von RCDS-Mitgliedern besetzte studentische Wahlvorstand nahm sich für die Prüfung dieser schwerwiegenden Vorwürfe reichlich Zeit, bis er im Oktober Neuwahlen ausrief.

Daraufhin machte allerdings die Senatsverwaltung für Wissenschaft Druck und ließ den studentischen durch den zentralen Wahlvorstand ersetzen. Dieser ist mit Studierenden, Professoren und Uni-Angestellten besetzt und daher weniger in den Studierendenstreit involviert. Der zentrale Wahlvorstand wies die Einsprüche innerhalb weniger Tage zurück und gab das amtliche Wahlergebnis bekannt.

Das hätte das Ende vom Lied sein können, doch Asta und studentischer Wahlvorstand verklagten den Präsidenten und den zentralen Wahlvorstand: Man habe sie unberechtigt ihrer Autorität enthoben. Bis das geklärt war, durfte das Stupa nicht zusammenkommen.

Nachdem der Gerichtsbeschluss nun vorliegt, bemüht man sich beim RCDS um Beschwichtigung. Auch ihm passe es nicht „in die persönliche Lebensplanung“, immer noch im Amt zu sein, sagte Asta-Chef Gottfried Ludewig der taz. Die Weigerung, das Wahlergebnis anzuerkennen, habe für den RCDS allerdings „grundsätzlichen Charakter“ gehabt.

Nun muss die Stupa-Sitzungsleitung, die laut Ludewig ebenfalls vom RCDS gestellt wird, das Parlament nur noch zusammenrufen, damit ein neuer Asta gewählt werden kann. Er erwarte diesen Schritt „in den nächsten Wochen“, so Ludewig. Sollte das ausbleiben, will die Referentin für die akademische Selbstverwaltung an der TU, Franziska Röthig, den Stupa-Vorsitz dazu auffordern. „Die Universitätsleitung ist sehr daran interessiert, dass es ein funktionierendes Studierendenparlament gibt.“

Lange wird der neue Asta allerdings nicht amtieren: Im Juli wird das Studierendenparlament der TU bereits wieder neu gewählt.