: Amtsgericht schützt Mieter
Hartz-IV-Empfängern darf auf Grund von Behördenfehlern nicht mehr das Mietverhältnis gekündigt werden. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg Barmbek. Es erklärte die Kündigung des Mietverhältnisses gegen einen Hartz-IV-Empfänger für unwirksam. Diesem war die Wohnung gekündigt worden, nachdem die örtlichen Behörden zunächst keine und dann zu wenig Miete überwiesen hatten, ohne dass er davon wusste. Dies war in Hamburg zuvor häufiger geschehen. Der Verein „Mieter helfen Mietern“ hatte sich für den gekündigten Hartz- IV-Empfänger eingesetzt.