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Archiv-Artikel

Keine Auskunft unter dieser Nummer

Der WDR will sich nicht in die Karten gucken lassen: Auskunftsanspruch der Presse soll für ihn nicht gelten

Journalisten haben gegenüber staatlichen Stellen und Behörden ein Auskunftsrecht nach dem Landespressegesetz. Für Normalbürger gibt es seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene, auch einige Länder haben eigene IFGs – wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Doch wie zum Teufel in NRW damit umgehen, wenn es um den WDR geht?

Der freie Journalist Marvin Oppong, der auch für die taz schreibt, wollte vom größten Sender der ARD Auskünfte über Beteiligungen des WDR oder seiner kommerziellen Tochter WDR Mediagroup an Firmen. Zudem geht Oppong der Frage nach, warum der WDR-Rundfunkratsvorsitzenden Reinhard Grätz und WDR-Verwaltungsratschef Ludwig Jörder persönlich an der WDR Mediagroup beteiligt sind – „treuhänderisch“, wie der WDR versichert, doch Oppong hat da seine Zweifel.

Wie dem auch sei: Auskunft will der Kölner Sender nicht geben. Oppongs Fragen „betreffen in wesentlichen Teilen Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse, zum Teil auch dem Datenschutz unterliegende personenbezogene Angaben“, erklärte der WDR gestern auf taz-Anfrage. Man sei „weder eine Behörde noch eine öffentliche Stelle, die wesentliche Verwaltungstätigkeiten ausübt“, so dass kein Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz bestehe: „Als Medienunternehmen gehören wir vielmehr selber zu den Trägern des journalistischen Auskunftsanspruches“, so der WDR. Und das Informationsfreiheitsgesetz könne nach Anstaltsmeinung „nicht bei journalistischer Recherche herangezogen werden, wo das Auskunftsrecht nach Landespressegesetz nicht greift“. Das öffentlich-rechtliche Unternehmen WDR – tabu?

Unterstützung erhält Oppong von der Landesdatenschutzbeauftragten (LDI) in NRW: „Dieser Auffassung vermag ich mich nach wie vor nicht anzuschließen“, schrieb deren Büro Ende Juni an Oppong. Der Fall beschäftigte auch schon den Landtag in NRW. Und Oppong hat den WDR mittlerweile beim Verwaltungsgericht Köln verklagt, ihm die gewünschten Auskünfte zu erteilen. STEFFEN GRIMBERG