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Archiv-Artikel

Strafbefehl gegen Jäger eines Wolfs

LÜNEBURG dpa ■ Das Amtsgericht Dannenberg hat Strafbefehle gegen zwei Jäger erlassen, die im Dezember vergangenen Jahres im Wendland einen Wolf erschossen haben. Ein 46-Jähriger soll für seine tödlichen Schüsse 10.800 Euro, sein 52 Jahre alter Jagdgefährte, der einmal feuerte, 4.000 Euro zahlen, sagte Staatsanwältin Angelika Klee am Montag in Lüneburg. Klee: „Es wird ein Verfahren geben, weil die beiden den Strafantrag nicht akzeptieren.“ Die Jäger hatten erklärt, den drei bis vier Jahre alten Rüden erschossen zu haben, um ihn von Qualen zu erlösen. Er habe schon eine Schussverletzung gehabt. Wild lebende Wölfe dürfen weder gejagt noch verletzt und verwundete nur vom Amtstierarzt getötet werden.