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Archiv-Artikel

Schulverwaltung illegal

Das Bildungsressort änderte eigenmächtig das Schulgesetz, sagt das Gericht und gibt klagenden Eltern Recht

Von kawe

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat jetzt die letzten Verfahren entschieden, bei denen Eltern geklagt hatten, weil ihre Kinder nicht in die gewünschte weiterführende Schule aufgenommen wurden. Unter dem Strich haben die meisten klagenden Schüler Recht bekommen. Das Bild, das sich danach für die Bescheide der Schulen ergibt, ist höchst peinlich.

Hatte schon das Verwaltungsgericht festgestellt, dass einige Schulen nicht in der Lage waren, das durch Richtlinien festgelegte Verfahren korrekt durchzuführen, so kamen jetzt vor dem OVG zwei Erkenntnisse hinzu: Die Schulleitung des Kippenberg-Gymnasiums war offenbar damit überfordert, mit einem Zollstock auf dem Stadtplan die korrekte Länge des Schulweges zu messen – und hatte zwei Schüler aufgenommen, deren Weg länger war als der anderer.

Vor allem aber hatten die Anwälte das Gericht darauf hingewiesen, dass in dem Schulgesetz nach der in der Bürgerschaft beschlossenen Fassung eben jener Absatz, in dem die Länge des Schulweges zum Kriterium erhoben wird, gar nicht enthalten war. Dieser Absatz war nachträglich vom Bildungsressort als Korrektur im Gesetzblatt verkündet worden. Dazu ist die Behörde aber unter gar keinen Umständen berechtigt. Zur Korrektur rein formaler Fehler wäre der Senat insgesamt berechtigt – bei dem betreffenden Absatz handelt es sich aber nicht nur um eine formale Korrektur. Und aus dem Gesetzgebungsverfahren ergebe sich nicht, so stellten die Richter fest, dass die Parlamentarier dieses Kriterium im Gesetz haben wollten – und es nur „vergaßen“.

Die Schulbehörde hatte Glück, dass nicht das ganze Aufnahmeverfahren für rechtswidrig erklärt wurde – und muss schleunigst das Schulgesetz von der Bürgerschaft beschließen lassen. Denn das OVG stellte klar, dass dieser mögliche Regelverstoß im Eilverfahren keine Rolle spielt, im Hauptverfahren aber dem Staatsgerichtshof oder sogar dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden muss.

Unter dem Strich hat das „Alte Gymnasium“ alle elf klagenden Schüler aufnehmen müssen, die Gesamtschule West drei Schüler und die integrierte Stadtteilschule Leibnizplatz einen Schüler. Die Gesamtschule Mitte hat im Laufe des Verfahrens von sich aus vier weitere Schüler aufgenommen. Beim Kippenberg mussten, weil Bewerber als „Härtefälle“ fehlerhaft vorgezogen wurden, drei weitere Schüler aufgenommen werden. kawe