piwik no script img

Archiv-Artikel

Betr.: Ökos uneins, taz hamburg vom 21.12.02

Fragwürdig

Das Bemerkenswerte an diesem Genehmigungsverfahren: Die Bio-Consult SH und die Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung in Kiel traten, bezahlt von der Offshore-Bürger-Windpark-Butendiek GmbH & Co. KG, als Gutachter für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und die Verträglichkeitsprüfung für potenzielle EU-Natura-2000-Gebiete auf.

Die Zusammenfassung vom Juni 2002 (www.butendiek.de/umwelt/Zusammenfassung.pdf) geht in einer Stufung (Stufe 3: mittlere Beeinträchtigung bzw. mittleres Beeinträchtigungsrisiko) von einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko für überwinternde Seetaucher aus.

Unter Punkt 7 „Zusammenfassende Bewertung der Verträglichkeit mit den Zielen von NATRUA 2000“ wird ausgeführt, dass das Vorhaben zu Störungen und Beeinträchtigungen von Anhang II FFH-RL und Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie kommt. Diese Beeinrächtigungen werden allerdings als “nicht erheblich“ eingestuft!

Dazu ist anzumerken: Die in der Zusammenfassung vorgenommenen Einstufungen sind willkürlich und fragwürdig. Seetaucher reagieren mit sehr großen Fluchtdistanzen von mehr als einem Kilometer auf Störungen. Der Eingriff findet in einem faktischen EU-Vogelschutzgebiet statt. Die vom Autoren Nehls geäußerte Erheblichkeitsschwelle in einem EU-Vogelschutzgebiet oder FFH-Gebiet gibt es nicht, da ist jeder Eingriff als erheblich zu werten. Allein ein Blick in die Richtlinie würde bei der Rechtsfindung sehr hilfreich sein.

Und nun kommt‘s: Herr Nehls ist auch der stellvertretende Vorsitzende des Naturschutzverbandes NABU-SH, der erhebliche Kritik an dem Vorhaben anmeldet.

Welch ein tragischer Konflikt!

Und Greenpeace hat wohl immer noch nicht verstanden, dass es rechtsverbindliche EU-Richtlinien gibt. Aber das ist den Mitgliedern, die röhrende Schlauchboote erwarten, wohl auch nicht zu vermitteln. Manfred Knake