: Lobbygesetz für private Energiekonzerne
Sachsens CDU sorgt dafür, dass private Unternehmen Stadtwerke leichter kaufen können. Die sehen sich benachteiligt
DRESDEN taz ■ Mit Gegenstimmen aus den eigenen Reihen hat die CDU-Fraktion im sächsischen Landtag am Donnerstag eine bundesweit einmalige Verschärfung des kommunalen Wirtschaftsrechts durchgesetzt. Privaten Interessenten soll der Zugriff auf lukrative Kommunalunternehmen erleichtert werden, zu denen vor allem Stadtwerke – die Energieversorger – zählen.
Der schon seit zwei Jahren schmorende Gesetzentwurf folgt auch einer Zehn-Punkte-Agenda von Ministerpräsident Georg Milbradt vom Sommer. Darin war auch von einer „konsequenten Privatisierungspolitik“ die Rede.
Private Konkurrenten von Kommunalunternehmen erhalten künftig eine doppelte Klagemöglichkeit. Sie sollen nicht nur bei Zivilgerichten, sondern auch bei Verwaltungsgerichten klagen dürfen, wenn sie der Meinung sind, öffentliche Versorgungsaufgaben besser und günstiger wahrnehmen zu können. Haben sie Erfolg, müsste die Kommune das Unternehmen verkaufen.
Die sächsische Novelle sei eine „ordnungspolitische Grundsatzentscheidung, die dem Schutz privater Konkurrenten dient“, so Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Es gehe darum, „Vorteile der Kommunen abzubauen“ und ihre Tätigkeit auf das örtliche Einzugsgebiet zu beschränken, ergänzte der CDU-Innenpolitiker Volker Bandmann. Pflichtaufgaben wie die Abwasser- und Abfallentsorgung seien nicht betroffen. Wohnungsunternehmen haben Schonfrist bis zum Jahr 2015.
Der Verband kommunaler Unternehmen in Sachsen sieht jedoch den fairen Wettbewerb für städtische Tochterunternehmen verzerrt. So würden Kapitalbeschaffung und die Gründung von Aktiengesellschaften behindert, moniert Verbandschef Gunnar Friedrich. Auch die Kommunalwirtschaft strebe eine überörtliche Tätigkeit an, wie sie den Privaten längst eingeräumt werden.
„Die Finanznot der Kommunen wird sich weiter verschärfen“, meinte Leipzigs Bürgermeister Holger Tschense. Die Möglichkeit der Quersubventionierung von Zuschussbetrieben etwa im Personennahverkehr sei gefährdet. In Leipzig würden der Stadt so etwa 30 Millionen Euro neue Belastungen entstehen. Wie SPD und PDS wies auch die Gewerkschaft Ver.di darauf hin, dass Großkonzerne nur darauf lauerten, Stadtwerke aufzukaufen. Beispiele wie die sächsischen Städte Stollberg oder Crimmitschau hätten gezeigt, dass dies keine Gebührensenkung bringt. MICHAEL BARTSCH