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Archiv-Artikel

Leicht besser

Es bleibt dabei: Nur wer ordentlich Deutsch kann, darf zur Schule. Morgen entscheidet die Deputation über neuen Schulgesetz-Entwurf

von SANDRA WILSDORF

Ein bisschen anders und doch gleich: So könnte man beschreiben, was aus dem Entwurf für das neue Schulgesetz geworden ist, nachdem Eltern, Schüler, Lehrer und andere ihre Änderungsvorschläge unterbreitet haben.

Morgen soll die Deputation der Schulbehörde über einen Entwurf entscheiden, in den der ein oder andere Änderungsvorschlag eingeflossen ist. Beispielsweise ist Bildungssenator Rudolf Lange (FDP) beim Thema Noten ein paar Schläge zurückgerudert: Die Möglichkeit, in der dritten und vierten Klasse Eltern entscheiden zu lassen, ob ihre Kinder Noten oder weiter Berichtszeugnisse bekommen, sollte zunächst zugunsten von Noten für alle abgeschafft werden. Die möglichen Ausnahmen wurden nun erweitert: Integrationsklassen, Sonderschulen und individuelle Integrationsmaßnahmen dürfen auch nach Klasse drei noch mit Berichten bewerten.

Obwohl es hieß, beim Thema Sprachförderung und späterer Einschulung wegen mangelnder Deutschkenntnisse werde nachgebessert, knüpft das Gesetz eine Einschulung auch weiterhin an „geistige, seelische, körperliche und sprachliche Entwicklung“. In der Begründung zum Entwurf lassen die Gesetzgeber keinen Zweifel, dass Kinder zurückgestellt werden können, „wenn sie trotz oder mangels Frühförderung nicht die für den Besuch einer ersten Grundschulklasse ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben“. Sie müssen dann auf die Vorschule.

Eigentlich wollte die Behörde Haupt- und Realschulen die Möglichkeit geben, Schüler per einfachem Schulkonferenz-Beschluss schon ab der fünften Klasse in Haupt- und Realschüler zu sortieren. Gegen diese Abschaffung der Beobachtungsstufe hatte es heftige Proteste gegeben. Nun sollen erst Mal Schulversuche zeigen, ob das neue Konzept Sinn macht.

Nebulös bleibt es beim Thema Integration: Die integrativen Regelklassen kommen im neuen Gesetz nicht mehr vor. Das Konzept, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule zu fördern, ist nur angedeutet.

Klar ist hingegen, dass künftig alle Schüler in der zehnten Klasse eine Prüfung ablegen müssen – um einen Abschluss oder um die Berechtigung zu erhalten, noch ein wenig zu bleiben.