MEDIENTICKER

9live (7) und andere Gewinnspielsender müssen hier und da ein wenig umdenken: Die Landesmedienanstalten haben zum Schutz vor unseriösen Spielen eine Satzung erarbeitet, die aber noch nicht in Kraft ist. Minderjährige sollen „in der Regel“ nicht mehr an Spielen teilnehmen dürfen. Es soll verschärfte Auskunftspflichten der Sender, eine „verschärfte Informationspflicht“ über Gewinnchancen und, um Vielspieler zu schützen, eine Kostenbegrenzung geben. Laut der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten drohen bei Verstößen Bußen bis zu 500.000 Euro. (taz, epd)