: Stromnetz muss billiger werden
BONN dpa ■ Das Bundeskartellamt hat im Streit mit Stromnetzbetreibern erstmals überteuerte Durchleitungsgebühren für neue Konkurrenten untersagt. Nach der gestrigen Entscheidung der Wettbewerbsbehörde in Bonn muss die zum E.ON-Konzern gehörende Thüringer Energie AG (Teag) ihre Forderung für Netznutzungsentgelte um etwa zehn Prozent senken. Das Kartellamt hat sich nach Beschwerden neuer Anbieter die Gebühren der etablierten Netzbetreiber vorgeknöpft, die praktisch über ein Monopol bei der Stromdurchleitung verfügen. Ziel sei „eine substanzielle Senkung der Netznutzungsentgelte, die derzeit das Haupthindernis für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten darstellen“, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge gestern. Die Teag wies die Vorwürfe zurück und kündigte Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf an.