Online ins Melderegister

Ein Modellprojekt der Ruhrstädte ermöglicht Auskünfte im Internet. Datenschutzrechtlich ist dies legal

RUHR taz ■ Die Städte Recklinghausen, Dortmund, Hagen, Duisburg und Moers nehmen an einem Modellprojekt zur Datenauskunft im Internet teil. Auf den offiziellen Städte-Homepages kann man gegen Angabe einer Bankverbindung und einer Bearbeitungsgebühr von vier Euro eine Auskunft aus dem Melderegister erhalten, so lange kein Sperrvermerk vorliegt. Alle Auskünfte kann man auch wie bisher bei einer persönlichen Anfrage bei einem Sachbearbeiter bekommen, somit wird dem Bürger lediglich der Gang zum Amt erspart. Datenschutzrechtler befürchten die Weitergabe von persönlichen Daten. Von einem „gläsernen Bürger“ könne keine Rede sein, sagt die Recklinghäuser Bürgermeisterdezernentin Genia Nölle. „Jeder Bürger hat die Möglichkeit, beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten einen Sperrvermerk zu beantragen.“ Deshalb sei alles völlig legal und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich, sagt Nölle.

Klaus Lüke vom Fachbereich Bürgerangelegenheiten sieht Vorteile vor allem für Privatleute. „Wenn mir beispielsweise mein Ex-Nachbar Geld schuldet, kann ich mühelos herausfinden, wo er jetzt wohnt“. Auch NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) schätzt die Vorzüge des Verfahrens, zum Beispiel zur Organisation eines Klassentreffens. Das Projekt erprobe aber auch die gebündelte Abfrage für Handelsunternehmen oder Inkassobüros. Landesweit werden jährlich über 7,5 Millionen Auskünfte erteilt. Damit gehöre die Meldeauskunft zu den größten Verwaltungsdienstleistungen. LEO