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Archiv-Artikel

Nacktscanner schon wieder vom Tisch

Die Empörung war groß – doch jetzt tritt Bundesinnenminister Schäuble auf den Plan: Ganzkörperscanner, die Fluggäste zur Kontrolle auf Waffen durchleuchten, soll es mit ihm in Deutschland nicht geben. Auch wenn die EU-Kommission sie befürwortet

„Das kann ich Ihnen klar sagen, dass wir diesen Unsinn nicht mitmachen“

AUS FREIBURG CHRISTIAN RATH

Der Rückzieher ist eindeutig und hat doch eine Hintertür. An deutschen Flughäfen sollen keine Nacktscanner aufgestellt werden. „Da kann ich Ihnen in aller Klarheit sagen, dass wir diesen Unsinn nicht mitmachen“, sagte am Freitag eine Sprecherin von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Bundespolizei will im Herbst dennoch damit beginnen, Ganzkörper-Scanner in ihren Laboren zu testen.

Mit Hilfe von Nacktscannern kann die Kleidung von Fluggästen durchleuchtet werden, so dass sie auf einem Monitor nackt erscheinen. Anders als bei den bisher üblichen Metalldetektoren könnten so auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser gefunden werden. Ausgelöst wurde die Diskussion von der EU-Kommission. Sie schlägt vor, Körperscanner EU-weit als Mittel der Fluggastkontrolle zuzulassen. Doch wer entscheidet nun konkret über den Einsatz der Geräte? Die im März 2008 beschlossene EU-Verordnung über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt sagt nur, dass alle Fluggäste vor Flugbeginn zu kontrollieren sind, „um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände in die Sicherheitsbereiche und an Bord eines Flugzeugs gebracht werden“.

Die „zulässigen Verfahren für die Kontrolle“ kann die EU-Kommission in einer Durchführungs-Verordnung festlegen. Deren Entwurf, der der taz vorliegt, sieht sechs Maßnahmen vor. Neben Metalldetektoren, Abtasten und Sprengstoffhunden finden sich dort auch „Körperscanner“. Experten der Mitgliedstaaten haben dem Entwurf in einem Ausschuss bereits zugestimmt.

Allerdings könnte das Europäische Parlament die Zulassung der Körperscanner binnen drei Monaten mit dem Argument verhindern, dass die EU-Kommission hier ihre Kompetenzen überschritten hat. In einer am Donnerstag beschlossenen Resolution droht das Parlament genau damit. Die Zulassung von Körperscannern könne „nicht als rein technische Maßnahme“ angesehen werden, sondern habe große Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger. Die Kommission soll nun innerhalb der Dreimonatsfrist eine „Folgenabschätzung hinsichtlich der Grundrechte durchführen“ sowie die Auswirkungen auf die Gesundheit bewerten.

Ein möglicher Kompromiss könnte sein, dass die Kommission drei Bedingungen akzeptiert: Kein Passagier darf zu einem Scan gezwungen werden, die Scanbilder dürfen nicht gespeichert werden, die Kontrolleure dürfen nur das Scanbild, nicht den Passagier sehen.

Wenn am Ende also auch Bodyscanner zu den EU-weit zugelassenen Kontrollmitteln gehören, dann steigt zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Fluggäste im Ausland mit solchen Geräten in Berührung kommen. Die Scanner müssen aber nicht in jedem EU-Staat eingesetzt werden.

Über den Einsatz auf deutschen Flughäfen entscheidet Innenminister Schäuble. Gemeinsam mit der ihm unterstellten Bundespolizei ist er für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständig. Der Bundestag muss bei dieser Entscheidung nicht gefragt werden. Denn eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wäre nicht erforderlich. Das Gesetz erlaubt bereits, dass Fluggäste „durchsucht oder in sonstiger geeigneter Weise überprüft“ werden. Eine Änderung des Gesetzes wäre nötig, wenn nicht nur die Kleidung, sondern auch der Körper des Fluggastes durchleuchtet würde.