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Archiv-Artikel

Bewegung im Fall NPD

Am 18. März will Karlsruhe verkünden, ob das Verbotsverfahren weitergeht oder abgebrochen wird

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht will am 18. März verkünden, wie es im NPD-Verbotsverfahren weitergeht. Es wird dann das Ergebnis eines „Erörterungstermins“ mitteilen, den das Gericht Anfang Oktober durchgeführt hatte. Damals ging es ausschließlich um den Einfluss staatlicher V-Leute auf die NPD. Die drei Antragsteller Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag hatten sich geweigert, dem Gericht die Namen aller V-Leute zu nennen, die in den Verbotsanträgen erwähnt oder zitiert wurden. Eine Steuerung der Partei habe es nicht gegeben, so Innenminister Otto Schily damals.

Das Gericht hat nun vor allem zwei Möglichkeiten. Entweder es nimmt den Eröffnungsbeschluss vom Herbst 2001 zurück, weil ein Verbotsverfahren auf der Grundlage der vorliegenden Anträge nicht genügend Erfolg verspricht. Oder es ordnet den Fortgang des Verfahrens an. Dann müssten neue Termine für die mündliche Verhandlung angesetzt werden.

Ursprünglich sollte bereits vorigen Februar über das NPD-Verbot verhandelt werden. Doch die auf fünf Tage angesetzte Verhandlung war von Karlsruhe kurzfristig abgesagt worden, als bekannt wurde, dass einer der geladenen NPD-Zeugen, das langjährige NPD-Vorstandsmitglied Wolfgang Frenz, früher als V-Mann dem Verfassungsschutz zuarbeitete. Aus der Tatsache, dass das Gericht eine mündliche Verkündung anberaumt hat, lässt sich noch nichts schließen.

CHRISTIAN RATH