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Archiv-Artikel

Prozess gegen Strauß

Max Strauß ist verhandlungsfähig, entschieden die Richter. Nun geht es um unversteuerte Provisionen

AUGSBURG dpa/rtrs ■ Der Steuer-Strafprozess gegen Politikersohn Max Strauß soll wie geplant am 20. Januar vor dem Landgericht Augsburg beginnen. Strauß’ Anwalt hatte zuvor von „psychischen Fehlentwicklungen“ bei seinem 44-jährigen Mandanten gesprochen. Dieser Diagnose schloss sich das Landgericht gestern nicht an: Man gehe „von der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten aus“, sagte der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister.

Die Staatsanwaltschaft wirft Strauß vor, dass er Provisionszahlungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro aus einem Airbus-Geschäft nicht versteuert habe. Dies hat der Sohn von Franz Josef Strauß stets bestritten. Der Prozess ist bis zum 30. März terminiert. 26 Zeugen sind zur Befragung geladen.

Max Strauß soll das Geld über ein verdecktes Schweizer Konto namens „Maxwell“ bezogen haben. Die Provisionen sollen von dem Waffenhänder Karlheinz Schreiber überwiesen worden sein, der inzwischen mit Haftbefehl gesucht wird und in Kanada lebt. Das Geld soll für Airbus- Verkäufe nach Thailand und Kanada geflossen sein.

Der ehemalige Rechtsanwalt Max Strauß war vor drei Monaten zusammengebrochen und wird seither in einer psychiatrischen Klinik in München stationär behandelt. Der Augsburger Gerichtsmediziner Richard Gruber hatte Strauß bereits in der vergangenen Woche für genesen und verhandlungsfähig erklärt. Die Münchner Ärzte von Strauß und seine Verteidiger hatten dagegen nochmals eine Verhandlungsunfähigkeit geltend gemacht.

In einem zweiten Verfahren ist Max Strauß in München wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Als Justiziar der einstigen Anlagefirma Wabag in Ottobrunn bei München soll er sich an neun Betrugsvorgängen beteiligt haben. Wabag-Anleger waren insgesamt um rund 100 Millionen Euro geprellt worden; mehrere Hauptverantwortliche wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt. Einen Gerichtstermin in dieser Sache gibt es für Strauß noch nicht.