: Überraschendes aus Karlsruhe
ARD-Meldung löst Spekulationen über Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens aus
FREIBURG taz ■ Nach Informationen der ARD soll das NPD-Verbotsverfahren am 18. März eingestellt werden. Sie will dies aus Quellen in Berlin und Karlsruhe erfahren haben. Außerdem habe das Gericht „die Verkündung einer Entscheidung“ angesetzt. So werde normalerweise nur das Ende eines Verfahrens angekündigt, argumentiert die ARD.
Doch was ist schon normal in diesem Verfahren? Die eigentlich für Februar letzten Jahres angesetzte mündliche Verhandlung wurde vom Gericht ausgesetzt, weil sich unter den geladenen NPD-Zeugen ein (ehemaliger) V-Mann des Verfassungsschutzes befand. In einem „Erörterungstermin“ wurde dann am 8. Oktober nur über die V-Mann-Problematik gesprochen. Als „Entscheidung“ in diesem Kontext könnte man durchaus auch die Neu-Ansetzung der mündlichen Verhandlung verstehen.
Im Moment kann man über den Ausgang des Verfahrens also nur spekulieren. Da allerdings fällt auf, dass Winfried Hassemer, der Vorsitzende des Zweiten Senats, in den letzten Tagen auffällig oft das Wort „Verfahrenshindernis“ in den Mund genommen hat. Dabei ging es zwar um ein anderes Thema, die angedrohte Frankfurter Polizeifolter, doch ein am Verbotsverfahren Beteiligter meinte gestern trocken zur taz: „Wenn das Herz voll ist, laufen die Lippen über.“
Gegen eine Verfahrenseinstellung zum jetztigen Zeitpunkt spricht allerdings, dass sie für alle Beteiligten völlig überraschend käme. Denn auch im Erörterungstermin am 8. Oktober wurde über so weit reichende Konsequenzen nicht diskutiert. Im Gegenteil: Die NPD konnte ihre Behauptung, der Staat habe sie über V-Leute gesteuert, damals nicht belegen. Offen blieb nur die Frage, ob der VS die NPD-Prozessstrategie ausgespäht hat.
CHRISTIAN RATH