: Anklage wegen Bestechlichkeit
In der Zechbau-Affäre will das Landgericht ab März gegen den Geschäftsführer der Bau Management Bremen GmbH verhandeln. Vorwurf: Bestechlichkeit im Amt
Bremen taz ■ Die Große Strafkammer VII des Landgerichts Bremen hat das Hauptverfahren wegen Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bau Management Bremen GmbH (BMB), Gottfried Zantke, eröffnet. Der Prozess soll am 10. März beginnen, bis Juni sind 19 Termine geplant.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seit 1994 bei öffentlichen Vergabeverfahren amtspflichtwidrig so Einfluss genommen zu haben, dass entsprechende Aufträge an die Firma Zechbau vergeben wurden. Dabei soll Zantke Stellungnahmen zu Gunsten des Bauunternehmens abgegeben oder die Vergabe gesteuert haben. Bei den Bauvorhaben ging es um den Ausbau des Weserstadions, das Polizeipräsidium und um die Erweiterung der Kinderklinik des Krankenhauses Links der Weser.
Im Gegenzug soll Zechbau in den Jahren 1996/97 das Privathaus des Angeklagten in Bremen umgebaut und Bauleistungen von etwa 230.000 Euro nicht in Rechnung gestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass das Bauunternehmen dem Angeklagten den genannten Vorteil in dem beiderseitigen Bewusstsein gewährte, dass der Angeklagte in der Vergangenheit Einfluss auf Vergabeentscheidungen zu Gunsten der Firma genommen hatte und auch nach der Gewährung des Vorteils weiterhin nehmen werde.
Der Grünen-Politiker Matthias Güldner hofft, dass es nun zur vollständigen Aufklärung des Korruptionsskandals bei zahlreichen öffentlichen Bauvorhaben in Bremen kommen wird. Er verweist darauf, dass bei der Staatsanwaltschaft inzwischen 56 weitere Ermittlungsverfahren in diesem Untersuchungskomplex anhängig sind.
kawe