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Archiv-Artikel

Schadenersatz

Das Landgericht Lüneburg hat die „Fünf von Süschenburg“ in einem Zivilprozess zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 4700 Euro an die Deutsche Bahn AG verurteilt. Weil die Atomkraftgegner sich im März 2001 an einen Betonblock unter dem Gleis angekettet und einen Castor-Transport nach Gorleben aufgehalten haben, hatte die Bahn sie auf 10.000 Euro für entstandene Kosten verklagt.

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