Maut für Parkbesucher

Für einen Spaziergang durch den Naturpark Südgelände soll künftig Eintritt gezahlt werden, weil das Land für die Pflege kein Geld investieren möchte. Grüne sehen keine Rechtsgrundlage für Gebühr

von ROLF LAUTENSCHLÄGER

Der Sonntagsspaziergang durch den Naturpark Südgelände wird ab dem Frühjahr 2003 zum kostenpflichtigen Pläsier. Denn die für die Entwicklung, Unterhaltung und Pflege zuständige Berlin Grün GmbH will für das Flurstück zwischen Schöneberg und Steglitz künftig Eintritt erheben. Die Maut durch den von wild wuchernder Natur, rostigen Eisenbahnanlagen und Kunstobjekten durchzogenen Park soll circa 1,50 Euro betragen und per Kassenautomat am Eingang S-Bahnhof Priesterweg entrichtet werden.

„Dies wäre die erste Grünanlage in der Stadt, für die Besucher Eintritt bezahlen müssen“, sagte Ralf Kühne, Mitglied der Grünen-Fraktion im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Bislang erheben nur Stadtgärten wie der Botanische Garten und der Britzer Garten (Buga-Gelände) Gebühren. Versuche, für andere öffentliche Parks, etwa die Hasenheide, Geld für Pflege und Unterhalt einzutreiben, sind bisher vom Land und den Bezirken verworfen worden.

Hintergrund der zukünftigen Maut für einen der schönsten städtischen Naturparks ist, dass das bezirkliche Grünflächenamt mangels Geld den Unterhalt des 2000 eröffneten Naturgeländes nicht finanzieren kann. Zugleich hat die vom Land stattdessen beauftragte Grün Berlin zwar den Pflegevertrag für das prestigeträchtige Expo-2000-Korrespondenzprojekt übernommen. Die Zuwendungen in Höhe von fast 30.000 Euro für die Dienste des privatrechtlich organisierten, aber landeseigenen Trägers jedoch sind laut Grün-Berlin-Chef Hendrik Gottfriedsen nicht geflossen.

Der Senat, so Gottfriedsen bei einer Anhörung, habe eine „Regelung“ zur Finanzierung in Aussicht gestellt, sei aber den Verpflichtungen nie nachgekommen. Zugleich sind Gottfriedsen die Hände gegen das Land gebunden, sitzt doch im Aufsichtsrat der Grün Berlin GmbH als Vorsitzender Hans Stimmann, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „Jetzt holt man sich das Geld eben bei der Bevölkerung“, folgert Kühne, obwohl es dafür weder rechtlich noch politisch eine Grundlage gebe. Zum einen bestünde für die Grün Berlin kein Rechtsanspruch auf Eintritt in öffentliche Parkanlagen. Zum anderen sei das Bahngebiet als „Ausgleich für die Bebauung im Zentralen Bereich (Potsdamer Platz, Regierungsviertel)“ und als „öffentlich zugänglicher Park“ bestimmt worden.

Das 18 Hektar große, urwaldartige Bahnareal war bis 2000 mit Hilfe der Allianz-Umweltstiftung zum Natur- und Kunstpark der Gruppe Odious umgestaltet und zur Naherholung freigegeben worden. Als Berliner Expo-Projekt sorgte es zudem für Furore, bilden doch das Dickicht und das Wegenetz samt Odious-Skulpturen ein Beispiel für Naturinszenierungen alter Verkehrs- oder Industrieanlagen.

Während die Bezirks-Grünen weiter die kostenfreie Nutzung und öffentliche Pflege fordern, haben sich CDU und SPD auf die Seite der Grün Berlin und somit des Landes geschlagen. Welche Strafen „Schwarzspaziergänger“ erhalten, ist offen.