: DDR-Offiziere bestreiten ihre Verantwortung
In einem der letzten Mauerschützenprozesse verteidigen sich ehemalige Stasi-Offiziere vor dem Berliner Landgericht
BERLIN ap ■ In einem der letzten großen Prozesse um tödliche Schüsse an der innerdeutschen Grenze haben zwei ehemalige Stasi-Offiziere jegliche Verantwortung für den Tod des DDR-Regimegegners Michael Gartenschläger bestritten.
Vor dem Berliner Landgericht sagten die beiden 70 und 61 Jahre alten Angeklagten gestern in vorbereiteten Erklärungen, Ziel der Stasi sei es nicht gewesen, den „Grenzprovokateur“ bei seinem Abbau von Selbstschussanlagen zu töten, sondern ihn lebend zu ergreifen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Totschlag vor, weil sie die Aktion als Befehlshaber geplant haben sollen. In einem entsprechenden Maßnahmeplan ist von einer „Festnahme oder Liquidierung des Täters“ die Rede.
Der 32 Jahre alte Gartenschläger war in der Nacht zum 1. Mai 1976 von Schützen eines Stasisondereinsatzkommandos tödlich getroffen worden, als er zum dritten Mal von Schleswig-Holstein aus auf DDR-Gebiet im Landkreis Hagenow vordrang und versuchte, am damaligen „Großen Grenzknick“ Selbstschusssplitterminen abzubauen. Gartenschläger war im Alter von 17 Jahren von einem DDR-Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt, 1971 aber von der Bundesregierung freigekauft worden. Vom Westen aus betätigte er sich dann als Fluchthelfer. Der Prozess am Landgericht begann gestern im zweiten Anlauf, nachdem er im vergangen Jahr wegen einer Erkrankung des Richters abgebrochen worden war. Ein dritter Mitangeklagter und Vorgesetzter der beiden Exoffiziere ist inzwischen gestorben. Bis Mitte April sind elf weitere Verhandlungstage angesetzt.