: Nach Verhandlung vital
Ist Bikker verhandlungsfähig, fragte gestern das Gericht
HAGEN taz ■ Gestern war der 21. Verhandlungstag im Prozess gegen Herbertus Bikker vor dem Landgericht Hagen. Es wurde allerdings nicht über seine Taten, sondern über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten verhandelt. Bikker soll einen niederländischen Widerstandskämpfer 1944 erschossen haben.
Die für Bikker einkaufende Witwe des Bundeswehroffiziers Kumpmann berichtete über die häusliche Situation des Angeklagten. Nach der im Gericht früher verlesenen Aussage hatte die Polizei Kumpman gebeten, Bikker zu betreuen, damit „die Antifa ihn nicht einstampft“. Der sachverständige Zeuge Dr. Markus Schmidt vom Marienhospital erläuterte sein Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Demnach gilt Bikker weiterhin als verhandlungsfähig.
Nach dem Ende der Verhandlung wurden vor dem Gerichtssaal Prozessbeteiligte von Fernsehsendern interviewt. Dies konnte Bikker offensichtlich nicht ertragen: Beim Rausgehen schlug der Angeklagte mit seinem Gehstock wortlos auf die Kamera des niederländischen Kameramanns von NOS ein. Er blieb unverletzt.
ACHIM SCHEVE