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Archiv-Artikel

NPD gewinnt Konto

BGH entscheidet: Eine nicht verbotene Partei darf auch Konten haben. Rund 150 gekündigte Konten können jetzt neu eröffnet werden

FREIBURG taz ■ Es war ein Musterprozess. Nicht nur die Sparkasse Leipzig hatte der NPD im Sommer 2000 das Konto geschlossen. Bundesweit verloren die Teilverbände der rechtsextremen Partei damals rund 150 Konten. Auslöser war ein zugespitzter Beitrag des ARD-Politmagazins „Report“ und die aufgewühlte Stimmung nach einem Bombenanschlag in Düsseldorf, der bis heute ungeklärt ist. „Uns wurden mehr als die Hälfte aller Bankverbindungen gekündigt“, erklärte NPD-Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt.

Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Konten nun neu eröffnet werden. Einer nicht verbotenen Partei dürfe nicht einfach der Zugang zum Bankverkehr verwehrt werden, erklärten die Richter, die sich auf das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes stützten.

„Es kann nicht richtig sein, dass einer Partei der letzte Lebensfaden gekappt wird“, hatte zuvor Anwalt Norbert Gross, der die NPD vertrat, in der mündlichen Verhandlung erklärt. Im Urteil verwiesen die BGH-Richter nun auf eine Bestimmung im Parteiengesetz, wonach staatliche Zuschüsse nur ausgezahlt werden können, wenn die Partei eine Bankverbindung angibt. Seit letztem Herbst gilt außerdem die Regel, dass eine Partei Barspenden von über 1.000 Euro gar nicht annehmen darf. Auch hier benötigt sie also ein Konto.

Ganz ohne Konten musste nach der Kündigungswelle allerdings auch die NPD nicht arbeiten. Teilweise konnten neue Konten bei anderen Banken eröffnet werden, teilweise wurden die Parteigelder auf privaten Treuhandkonten geführt. „Es ging vor allem um die Frage, ob man im Rechtsverkehr offen als NPD auftreten darf“, erläuterte Schwerdt.

Die Leipziger Sparkasse muss nun das Girokonto des sächsischen NPD-Verbandes neu eröffnen, es sei denn, sie hat Hinweise, dass das Girokonto für strafbare oder sonst verbotene Aktivitäten genutzt werden soll. Nächsten Dienstag will das Bundesverfassungsgericht verkünden, wie es im NPD-Verbotsverfahren weitergeht. CHRISTIAN RATH