Kohlebuddeln bleibt legal – Klage abgelehnt

Ein Triumph für die Steinkohle: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Voerdes Klage gegen den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks Walsum am Niederhein ab. Die Deiche seien sicher

DÜSSELDORF taz ■ Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern Nachmittag die Klagen der Stadt Voerde und mehrerer Privatkläger gegen den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks Walsum in allen Punkten abgewiesen. Nach knapp siebenstündiger Debatte verkündete der zuständige Richter Udo Fix das Urteil über den umstrittenen Pütt am Niederrhein. In seiner Begründung führte der Richter aus, dass für das Gericht die Rhein-Deiche hinreichend gesichert seien. Auch bestehe durch den Kohleabbau am und unter dem Rhein keine unmittelbare Überfltungs-Gefahr für die dicht besiedelten flussnahen Gebiete.

In einem sehr kontroversen Gerichtsverfahren hatten die Anwälte der Stadt und der Privatleute zuvor die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit des Rahmenbetriebsplanes als unzureichend bezeichnet. Der Voerder Rechtsanwalt und Vorsitzende der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener am Niederrhein (BIB), Klaus Friedrichs, benannte mit dem Emscherdeich und der Rheinhöhe Stapp gleich zwei Beispiele, in denen keine vollständige Prüfung über einen ausreichenden Hochwasserschutz nachgewiesen wurde.

Das Bergamt Moers habe eben Probleme mit einem verringerten Bemessungshochwasser am Stapp gehabt. Deshalb sei die Bemessungshöhe von der Bezirksregierung Düsseldorf während der Hochwasserperdiode 2002/2003 willkürlich um 50 Zentimeter verringert worden. Auch die Deichhöhen hätten im Rahmenbetriebsplan geklärt werden müssen, sagte Friedrichs. Außerdem hätten genug Fakten vorgelegen, um die Folgen des Kohleabbaus in den Rahmenbetriebsplan einzufügen. So sei es jetzt zu Totalschäden an Häusern gekommen, die lediglich in den Sonderbetriebsplänen ihren Niederschlag fanden.

Prüfungen in den nachfolgenden Sonderbetriebsplanverfahren, wie vom Oberverwaltungsgericht Münster gefordert, habe es nicht gegeben, sagte der Voerder Rechtsamtsleiter Steffen Himmelmann. Friedrichs griff auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf scharf an. Man habe zweimal versucht, den Kohleabbau im Bereich Stapp juristisch per Eilverfahren zu stoppen. Einmal habe das Gericht die Jahresfrist verstreichen lassen, einmal sei auf den weiten Fortschritt hingewiesen wurden: „Hier wird das Rechtssystem ad absurdum geführt. Ein hundertprozentiger Rechtsschutz existiert für die Bevölkerung nicht.“

Der Chefmarkscheider der Deutschen Steinkohle, Emanuel Grün, vertrat den gegenteiligen Standpunkt: „Die Machbarkeit ist im Erörterungsverfahren nachgewiesen und von den Behörden nachgeprüft worden. Ich kenne keine Planung, die so genau geprüft worden ist.“ Die Planungen des Bergbaus konkretisierten sich erst mit dem Zugewinn an Erkenntnissen über die Lagerstätte. Man wisse erst zwei bis drei Jahre vor dem Abbau, wie die Streckenführung konkret sein könne. Bei einer Auffahrung bestehe zudem die Notwendigkeit, einen Streckenabschnitt ändern zu können, betonte der Bergvermessungsdirektor der Bezirksregierung Arnsberg, Michael Wels.

Laut Richter Fix können die Kläger nun ihr Recht auf eine Berufungsverhandlung wahrnehmen.

ALEXANDER FLORIÉ