Platz für Wilke

Nach erfolgreicher Klage kann der CDU-Kandidat Carsten Wilke nachträglich ins Berliner Abgeordnetenhaus einziehen. Eineinhalb Jahre nach den Wahlen von Oktober 2001 gab das Landesverfassungsgericht am Freitag einem Einspruch Wilkes statt. Dieser hatte dagegen geklagt, dass ihm sein im Bezirk Treptow-Köpenick zunächst errungenes Mandat nach Berechnung der Überhangs- und Ausgleichsmandate wieder entzogen wurde. Statt Wilke durfte ein CDU-Kandidat aus Tempelhof-Schöneberg im Parlament Platz nehmen. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter (VerfGH 175/01) muss der erst im vergangenen Oktober nachgerückte Rainer Ueckert das Abgeordnetenhaus wieder verlassen. Das Wilke einmal auf dem zweiten Listenplatz in Treptow-Köpenick zugesprochene Mandat hätte er behalten müssen, erklärte das Gericht. Nicht gesetzeskonform sei dagegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses gewesen, nach Feststellung eines Ausgleichsmandats für die CDU die Sitze auf den einzelnen Bezirkslisten völlig neu zu verteilen.

DPA