piwik no script img

Archiv-Artikel

„Es wird ausgesessen“

Kammergericht entscheidet im RZ-Prozess vorerst nicht. Anwälte kritisieren mögliche Verfahrensverschleppung

Auch eine Woche nach dem Aussetzungsantrag der Verteidigung im Verfahren gegen fünf angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) ist unklar, wann das Kammergericht unter Vorsitz von Gisela Hennig dazu eine Entscheidung fällen wird.

„Aussetzungsanträge werden ausgesessen“, meinte lakonisch eine Prozessbeobachterin. Silke Studzinsky, Verteidigerin des Angeklagten Harald Glöde, hatte letzten Freitag eine sofortige Aussetzung des Verfahrens verlangt. Dabei bezog sie sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, in dem Glöde ein Recht auf Aussetzung des Verfahrens eingeräumt wurde (die taz berichtete). Glöde hatte gegen das Schwärzen von Verfassungsschutzakten mit Verhören des Kronzeugen Tarek Mousli geklagt. Würde das Gericht dem Antrag stattgeben, wäre der Prozess geplatzt und müsste von vorne neu aufgerollt werden. Für den Bundesanwalt Michael Bruns ist ein Verwaltungsgerichtsbeschluss für ein Kammergericht nicht bindend. Außerdem gebe es noch „genügend Themen zur Beweisaufnahme auf unabsehbare Zeit“, deshalb „muss der Antrag gar nicht beschieden werden“.

Dagegen verwies Johannes Eisenberg, Anwalt der Angeklagten Sabine Eckle, auf die durchschnittliche Verfahrensdauer von 2,9 Jahren bei den Berliner Verwaltungsgerichten. Ob da das Kammergericht nicht etwas beschleunigen könne, fragte er. Auch der Verteidiger Wolfgang Kaleck stellte für seinen Mandanten Borgmann letzte Woche einen Aussetzungsantrag. Er betonte, der Verwaltungsgerichtsbeschluss erlaube nun den fünf Angeklagten auf ungeschwärzte Einsicht in alle relevanten Akten zu klagen. CHRISTOPH VILLINGER