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in kürze JOB VERWEIGERT Stütze weg

Wenn ein Sozialhilfeempfänger einen zumutbaren Job ablehnt, verliert er seinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Fall eines 44-Jährigen, der 21 Jahre studierte, ohne einen Abschluss zu machen, und von Sozialhilfe lebt. Eine Stelle als Platzwart hatte er abgelehnt. (Az.: 4 B 377/03) (dpa)