Schufa AG gegen Bochumer Betriebsrat: 1:0

Im Verfahren der Bochumer Schufa AG gegen ihren Betriebsrat gelingt dem Arbeitgeber ein Erfolg: Die Schufa muss vorerst keine Abmahnungen zurücknehmen und darf im Kündigungsverfahren auf einen Vergleich hoffen

BOCHUM taz ■ Heute beginnt für Klaus Albuszat die zweite Halbzeit vor dem Bochumer Amtsgericht. Die erste hat der Betriebsrat der Bochumer Schufa AG gestern mit 0:1 verloren. Und Bernd Pakirnus, Richter des gestrigen Prozesses, gab dem Betriebsrat schon mal Taktik-Tipps für die heutige Verhandlung: Manchmal sei es besser, sich mit einem Unentschieden zufrieden zu geben.

Die Schufa hatte gegenüber dem Betriebsrat insgesamt fünf Abmahnungen ausgesprochen, die zu seiner Kündigung führten. Gegen diese Abmahnungen und die Entlassung hatte Albuszat geklagt. Zur Verhandlung standen auch 600 Euro, die Albuszat vorenthalten wurden, da ihm die Erfolgsprämie des Unternehmens nicht gezahlt wurde. Zudem wollte der Kläger sich 150 Euro Gehalt zurückerstreiten, die ihm nicht gezahlt worden waren, weil er nach Auffassung seines Arbeitgebers unerlaubt einen Betriebsausflug besuchte.

Bis auf die Auszahlung einer Erfolgsprämie stehen die Chancen des Betriebsrates schlecht. Richter Pakirnus warnte den Kläger sogar davor, das Verfahren gegen die Abmahnungen weiter zu betreiben. „Ihre Klage gegen die Abmahnungen führt zu einer Beweisaufnahme, die zugunsten der Arbeitnehmer ausfallen wird“, warnte Pakirnus Albuszat vor zu großen Erwartungen in die Fortführung des Prozesses. Der Richter riet den beteiligten Parteien zu einem Vergleich. „In dieser familiären Atmosphäre sollten sie zu einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages kommen“, sagte Pakirnus vor zehn Zuschauern. Dann könne sich Albuszat schließlich noch ein schönes Zwischenzeugnis schreiben lassen und habe es nachher nicht so schwer. Wer auf Wiedereinstellung klage habe es anschließend oft nicht leicht im Betrieb, warnte Pakirnus: „Dann arbeiten sie richtig schön und fleißig und dann werden sie beobachtet.“

Albuszat macht in der Verhandlung den Eindruck, als könne er sich mit einer solchen Lösung nicht anfreunden. „Die Leute haben mich zum Betriebsrat gewählt“, sagt er zum Richter. Deshalb könne er die Belegschaft nicht allein lassen. Nach der Verhandlung vor dem Gerichtsaal wird er wütend: „Man kann mich doch nicht so einfach herauskaufen. Wir sind hier doch nicht bei Mannesmann!“

Der vom Richter vorgeschlagene Vergleich erreicht auch nicht diese Dimensionen. Albuszat solle bis Ende Februar nächsten Jahres weiterhin freigestellt bleiben. Sollte er vorher eine neue Arbeitsstelle finden, gäbe es die Hälfte des Bruttolohns der restlichen Monate als Prämie obendrauf, schlägt der Richter vor. Dann wäre auch der Termin heute nicht mehr nötig, sagt Pakirnus. Albuszat macht eher den Eindruck als wolle er weiter für Mitbestimmung und für sich innerhalb der Schufa kämpfen: „Die ganze Schikane fing doch erst mit meiner Betriebsratstätigkeit an. Die Betriebsratsgremien stehen hinter mir.“ Das glaubt Pakirnus nicht. „Das sind vielleicht leichte Wahrnehmungsstörungen“, sagt er. Schufa-Anwalt Oliver Vollstädt sagt, er habe schon immer einen Vergleich vorgeschlagen.

ELMAR KOK