Sanssouci-Fotos nur gegen Gebühr

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat im Streit um die kommerzielle Nutzung von Fotoaufnahmen ihrer Denkmäler und Anlagen vor dem Potsdamer Landgericht einen Sieg errungen. Den beiden Bildagenturen „Fotofinder“ und „Ostkreuz“ sowie einem einzelnen Fotografen untersagte das Gericht am Freitag, künftig Bilder der Weltkulturerbestätten zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Christ. Zugleich stellte die erste Zivilkammer des Landgerichts eine Schadensersatzpflicht fest, ohne jedoch eine Höhe zu nennen. Diese müsse erst geklärt werden. Kostenfreie Aufnahmen von Touristen oder von Journalisten für die Berichterstattung seien von dem Urteil nicht betroffen, betonte Christ. In dem Streit habe es sich auch nur um Fotos gehandelt, die auf dem Gelände der Schlösserstiftung gemacht werden. epd