Eine Baustelle mit vielen Löchern

Wer den Verantwortlichen des Bankenskandals juristisch beikommen will, muss an vielen Fronten kämpfen: Strafrecht, Arbeitsrecht und Schadensersatzrecht. Die taz erklärt, worum es dabei jeweils geht – und zeigt den derzeitigen Stand

Wie langsam die Aufarbeitung des Bankenskandals ist, zeigt eine Personalie der vergangenen Woche. Erst am Freitag verabschiedete sich der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft vom langjährigen Vorstandsmitglied Norbert Pawlowski. Dessen im Sommer auslaufender Vertrag soll nicht verlängert werden. Seit Bekanntwerden des Skandals wurde wiederholt Pawlowskis Rücktritt gefordert. Denn der 52-Jährige war seit Mitte 1998 vor allem für das Controlling und das Risikocontrolling des Konzerns zuständig. Und das hat bekanntermaßen versagt; Pawloski aber durfte bislang bleiben.

Auch die juristische Aufarbeitung des Skandals steckt noch in den Anfängen. Dabei geht es auf mehreren Ebenen darum, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen: strafrechtlich, schadensersatzrechtlich und arbeitsrechtlich. Die Verfahren erweisen sich aber als umfangreich und kompliziert.

Strafrecht: Hierbei geht es darum, den Beschuldigten konkrete Straftaten – also etwa Betrug, Untreue oder Bilanzfälschung – nachzuweisen. Es reicht also nicht, den Managern nachzuweisen, dass sie schlecht gewirtschaftet haben; sie müssten es auch in strafrechtlich relevanter Absicht getan haben. Der Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge hat dazu einmal sinngemäß verlauten lassen: Es sei rechtlich nicht verboten, schlechte Geschäfte zu machen.

Bislang gab es mehr als 120 strafrechtliche Ermittlungsverfahren. In sieben Fällen wurde Anklage erhoben, unter anderem gegen die ehemaligen Landesbank-Vorstände Ulf-Wilhelm Decken und Jochem Zeelen. Mit dem Prozess gegen die früheren Aubis-Manager Klaus Wienhold und Christian Neuling beginnt die erste Hauptverhandlung. Rund die Hälfte der Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Schwerpunkte der Ermittlungen sind der Aubis-Komplex und die umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft. Ermittelt wird unter anderem gegen den früheren Vorstandschef der Berlin Hyp und Ex-CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und den ehemaligen Chef der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf.

Schadensersatz: In den Schadensersatzprozessen muss den Verantwortlichen nachgewiesen werden, welchen Vermögensschaden sie konkret durch welches Handeln verursacht haben. Selbst wenn dies gelänge, wären die so zurückholbaren Gelder um ein Vielfaches geringer als der tatsächlich verursachte Milliardenschaden. Bislang wurden fünf Prozesse mit einem Streitwert von rund 46 Millionen Euro geführt – vier davon verlor die Bankgesellschaft in erster Instanz, darunter den Prozess gegen den früheren Chef der Immobilientochter IBG, Manfred Schoeps.

Arbeitsrecht: Wird ein Arbeitnehmer/Manager auf Grund persönlicher Verfehlungen entlassen, kann er gegen die Kündigung klagen. In einem Arbeitsgerichtsprozess müssen ihm dann die Verfehlungen nachgewiesen werden; andernfalls hat er Anspruch auf Wiedereinstellung beziehungsweise hohe Abfindungen. Insgesamt wurde 16 Bankmanagern gekündigt, dazu kommen weitere Entlassungen bei den Immobilienfondsgesellschaften. Das sich daraus ergebende Bild ist uneinheitlich: Nicht alle Betroffenen klagten gegen die Kündigung; einige Klagen wurden in erster Instanz abgewiesen, anderen wurde stattgegeben. RICHARD ROTHER