Gleiches Recht für alle Mütter

EMMERICH taz ■ Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg aus Emmerich ist auf dem Weg, das Recht lediger Mütter auf Unterhaltszahlungen zu verbessern. Während geschiedene Mütter noch bis zu zehn Jahre nach der Trennung Unterhaltsansprüche stellen können (§ 1570 BGB), haben ledige Frauen bisher nur für einen Zeitraum von drei Jahren dieses Recht (§1615 L BGB).

In der Vergangenheit haben die Amtsgerichte die Klagen dreier Frauen abgewiesen, auch die Berufungen wurden abgeschmettert. Das Oberlandesgericht stimmte zwar einer Revision zu, lehnte aber gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung ab. Benkelberg legte Revision beim Bundesgerichtshof und Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenbeihilfe ein. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass den Frauen Prozesskostenhilfe zustehe. Der Bundesgerichtshof beschließt nun, ob in Zukunft alle Mütter den gleichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben. ERE