in kürze LEHRSTELLE AUS SPENDEN
: Ein Viertel unter Tarif

Eine aus Spenden finanzierte Lehrstelle darf auch ein Viertel unter dem Tarifniveau liegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht gestern in Erfurt und wies die Klage eines bayerischen Lehrlings ab, dem ein Verein nur 72 Prozent des Tariflohns zahlte. (dpa)