: Reform verzögert
Umsetzung der Hartz-Reformen ab 2005 unsicher. Landesagentur für Arbeit: „Termin akut gefährdet“
DÜSSELDORF taz ■ Die nord–rhein-westfälische Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit glaubt nicht mehr an die fristgerechte Umsetzung der arbeitspolitischen Hartz-Reformen. Die fristgerechte Einführung des neuen Arbeitslosengelds II zum 1. Januar kommenden Jahres sei „nicht zu schaffen“, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin der Direktion, Christiane Schönefeld, zur taz.
Die frühere Vizepräsidentin des im Zuge der Hartz-Reformen umbenannten Landesarbeitsamts begründete dies mit Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene: „Eigentlich sollte bis Ende April entschieden worden sein.“ Der aktuelle Streit zwischen SPD, CDU und Kommunen um die künftige Aufgabenverteilung werde sich aber „definitiv“ länger hinziehen, so Schönefeld: „Und danach haben auch die Kommunen noch eine mehrmonatige Einspruchsfrist.“
Damit wird die ursprüngliche Zielsetzung der Hartz-Reformen einer zielgerechten Förderung Arbeitssuchender aus einer Hand noch unsicherer: Mit der Absenkung der bisherigen Arbeitslosenhilfe auf Sozialhifeniveau sollten den Arbeitslosen im Gegenzug unbürokratische Hilfen wie Schuldnerberatungen angeboten werden – Arbeitsminister Harald Schartau hatte für dieses individuelle „Case-Management“ den Slogan „Fördern und fordern“ erfunden.
Schönefeld plädiert daher gegen die diskutierte kommunale Verantwortung für Bezieher des Arbeitslosengelds II: Nur eine Kooperation von Arbeitsagenturen und Sozialämtern sei fähig, langfristig Arbeitslose angemessen zu betreuen. WYP