: Wo Geld durch die Lappen geht
Geschäftsführer eines Landesunternehmens genehmigt sich kurz vor der Rente eine Gehaltserhöhung. Der Rechnungshof prangert diese und andere Verschwendung an
Aus dem Mängelkatalog des Landesrechnungshofes:
Polizei: Selbst unter Berücksichtigung hauptstadtbedingter Mehrausgaben und struktureller Unterschiede verfügt die Berliner Polizei über einen Ausstattungsvorsprung gegenüber Hamburg von 4.745 Stellen, das sind rund 27 Prozent. Zudem hat statt einer Konzentration auf die Kernaufgaben die Beschäftigung mit internen Angelegenheiten immer mehr zugenommen.
Studentenwerk: Das Studentenwerk verwaltet rund 10.500 Wohnheimplätze für Studenten. Davon sind nach den Recherchen des Rechnungshofes rund 2.400 Plätze von nicht berechtigten Studenten belegt. Die Haushaltschecker fordern, diese Praxis zu beenden und im Gegenzug auf die Anmietung teurer Gebäude zu verzichten.
Wasserbetriebe: Die Berliner Wasserbetriebe gewähren ihren Mitarbeitern seit Jahren Sonderleistungen und Vergünstigungen, die nicht im Einklang mit dem Tarifrecht stehen. Nach Ansicht des Rechnungshofes muss diese „ungerechtfertigte Besserstellung des dortigen Personals“ eingestellt werden. Kostenpunkt rund 6,7 Millionen Euro jährlich.
Landesunternehmen: Der Rechnungshof hat einen Fall aufgedeckt, in dem der Geschäftsführer eines Unternehmens mit Landesbeteiligung kurz vor der Rente eine satte Gehaltserhöhung von rund 40 Prozent bekommen hat – mit den entsprechenden Versorgungsleistungen. Der Gesellschaft, und damit dem Land Berlin, ist hierdurch ein Schaden von rund 600.000 Euro entstanden.
Abwasseruntersuchung: Die Umweltverwaltung hat einen Auftrag zur Kontrolluntersuchung von Abwasserproben freihändig an ein privates Ingenieurbüro vergeben. Der Auftrag war überflüssig, da ein landeseigenes Institut die Untersuchung bereits durchgeführt hatte. Schaden: 200.000 Euro.
Krankenkassenbeiträge für Sozialhilfe-Empfänger: Der Senat hat seit Jahren Vereinbarungen mit gesetzlichen Krankenkassen geschlossen, nach der die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Sozialhilfe-Empfänger pauschal erfolgt. Nach Recherchen des Rechnungshofes führt dies zu überhöhten Beitragszahlungen von insgesamt über 50 Millionen Euro. Die Vereinbarungen bedeuten auch eine indirekte Subventionierung der AOK.
Quartiersmanagement: Der Rechnungshof beanstandet das Quartiersmanagement, mit dem seit 1999 jährlich bis zu 30 Millionen Euro zur Aufwertung von Stadtteilen verbraucht wurden. Hier seien erst im dritten Jahr der Förderung operationelle Ziele festgelegt worden. Ein zielgerichteter Mitteleinsatz sowie zeitnahe Erfolgskontrollen waren so erheblich erschwert, zahlreiche Projekte seien zweifelhaft.
BVG: Bei der BVG werden Werbemaßnahmen sowohl von einer eigenen Abteilung als auch von einem Tochterunternehmen durchgeführt. Dies verursacht unnötige Kosten.
Landespolizeiverwaltungsamt: Die Behörde ist bei der Sanierung eines Gebäudes planlos vorgegangen. Zuerst wurden Regenrohre und Ähnliches angebracht. Danach musste alles wieder abgerissen werden, weil die Fassade noch saniert werden musste. Schaden: 90.000 Euro.
Energie: Der Rechnungshof schätzt, dass durch konsequentes Energiemanagement jährlich rund 14 Millionen Euro beim Energieverbrauch öffentlicher Gebäude einzusparen sind. ROT