: Kassenbons verblassen
Ohne lesbaren Kaufnachweis lässt sich eine Garantie nicht einfordern. Thermopapier sollte man vor Licht schützen
Seit Anfang dieses Jahres müssen Hersteller und Verkäufer von Neuwaren deren Funktionstüchtigkeit für zwei Jahre garantieren. Damit kann für manche Verbraucher ein Problem einhergehen: Viele Kassen, vor allem in Kaufhäusern, spucken keine Papierbons aus, sondern Kassenzettel aus billigem Chemopapier. Unter Einfluss von Licht und Wärme können die Angaben darauf innerhalb kurzer Zeit bis zur Unlesbarkeit verblassen. Das führt dazu, dass der Käufer zwar eine zweijährige Garantie hat, den Kauf im Fall eines Defekts der Ware aber womöglich nicht mehr nachweisen kann. Größere Anschaffungen, etwa Möbel oder Teppiche, werden in der Regel nicht per einfachem Kassenbon quittiert, sondern mit einem Kaufvertrag. Teure Anschaffungen jedoch, bei denen der Käufer einen Kassenausdruck auf Thermopapier erhält, sollte sich der Kunde gesondert mit Firmenstempel quittieren lassen. Weigert sich der Kassierer („Das ist hier nicht üblich“ – „Ich habe keinen Quittungsblock“), sollte der Kunde konsequenterweise den nächsten Einkauf anderswo tätigen. Es nützt ihm schließlich nichts, wenn er etwaige Garantiefälle mangels Beleg nicht durchsetzen kann. Kassenbons aus Thermopapier sollte man lichtgeschützt verwahren. ALO