Eine düstere Bilanz

Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Bankskandals dümpelt dessen juristische Aufklärung vor sich hin. Erfolgreich ist bisher eher die Gegenseite: Exmanager erwirken vor Gericht Kündigungsschutz

von FELIX LEE

Die Bilanz sieht schlecht aus. Auch zwei Jahre nach Bekanntwerden der Äffäre um die Berliner Bankgesellschaft kommt die juristische Aufarbeitung nicht voran. Geht es strafrechtlich nicht so richtig zur Sache, versuchen es die Rechtsanwälte der Bank wenigstens zivilrechtlich. Aber auch da müssen sie eine Schlappe nach der anderen einstecken.

Die jüngste Niederlage: Bei 15 der 18 fristlos ausgesprochenen Kündigungen gab das Arbeitsrecht in erster Instanz den Exmanagern Recht – das sagt die Grünen-Abgeordnete Barbara Oesterheld. Sie sieht für die Bankgesellschaft daher auch die Erfolgschancen bei den Schadenersatzklagen schwinden, die im Zusammenhang mit dem Bankenskandal gerade erst angelaufen sind. Hans-Jörg Vetter, amtierender Vorstandsvorsitzender der Bankgesellschaft, mochte das gestern bei der Bilanzpressekonferenz nicht bestätigen, sondern sprach von nur sieben Kündigungsschutzklagen, denen das Arbeitsgericht in erster Instanz stattgegeben habe.

Es bleibt eine magere Bilanz. Denn auch bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die bereits angeklagten Aubis-Manager Christian Neuling und Klaus Wienhold gibt es offiziell nichts Neues. Der Prozesstermin wurde im Februar auf den 17. Juni verschoben.

Immerhin hat sich die Bankgesellschaft überhaupt dazu durchgerungen, gegen den Exchef ihrer Tochter Berlin Hyp und früheren Berliner CDU-Fraktionschef, Klaus Landowsky, zivilrechtlich vorzugehen. Konkret geht es um Schadenersatzansprüche der Tochtergesellschaft. Deren heutige Führungsriege wirft ihrem ehemaligen Vorstand vor – neben Landowsky auch Gerd-Ulrich Blümel, Jürgen Noack und Theo Schrotz –, bei der Vergabe von Krediten an die Immobilienfirma Aubis pflichtwidrig gehandelt zu haben.

1995 hatte die Firma Aubis von der Bank Kredite in Höhe von rund 300 Millionen Euro bekommen, die sie vor allem in Plattenbauten in Ostdeutschland investierte. Doch spätestens 1999 wurde klar, dass die Wohnungen weniger wert waren, als Aubis und die Bankgesellschaft angenommen hatten. Der Berlin Hyp entstand ein Schaden von wahrscheinlich über 100 Millionen Euro.

Doch für so viel müssten Landowsky & Co. nicht mal im schlimmsten Fall haften. Von ihnen werden 5 Millionen Euro Schadenersatz gefordert – eine vergleichsweise geringe Summe angesichts des Gesamtschadens, den sie der Bankgesellschaft zugefügt haben sollen.

Wahrscheinlich aber will die Bankgesellschaft nur die Prozesskosten niedrig halten – eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall einer Niederlage. Denn wie die Berliner Zeitung berichtet, schätzt selbst die Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz, die mit der Prüfung einer Klage beauftragt wurde, die Aussichten auf Erfolg als gering ein. In der Klageschrift heißt es, dass die Berlin Hyp eine Grundsatzentscheidung des Gerichts erhofft. Sollte die erfolgreich ausfallen, könnten Landowsky und seine früheren Kollegen stärker zur Kasse gebeten werden.

Insgesamt hat die Bankgesellschaft Schadenersatzprozesse in fünf Bereichen laufen; der Streitwert beläuft sich auf etwa 46 Millionen Euro. Weitere werden in Erwägung gezogen. Die Erfolgsmeldungen lassen aber weiterhin auf sich warten.