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Archiv-Artikel

Uni-Medizin kann fusionieren

Das Vorschaltgesetz zur Zusammenlegung der medizinischen Fakultäten und Kliniken von Humboldt- und Freier Universität wird voraussichtlich am Donnerstag beschlossen

Der Weg für die Fusion der hochschulmedizinischen Einrichtungen von Humboldt-Universität (HU) und Freier Universität (FU) in Berlin ist so gut wie frei. Nachdem der Wissenschaftsausschuss mit den Stimmen von SPD und PDS gestern letzte Änderungen beschlossen hat, wird das Parlament voraussichtlich am Donnerstag das Vorschaltgesetz verabschieden. Kliniken sowie Fakultäten werden demnach ab Juni von einem gemeinsamen Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Das Land Berlin als Eigentümer errichtet hierfür eine rechtsfähige Gliedkörperschaft.

Die Fusion folgt dem Modellvorschlag einer Expertenkommission, der es ermöglicht, die vom Senat festgelegte Einsparsumme von 98 Millionen Euro zu erbringen, ohne das Universitätsklinikum Benjamin Franklin (UKBF) und die Medizinische Fakultät der FU zu schließen.

Benjamin-Immanuel Hoff, wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS, sprach von einem „guten Gesetz“, das wichtige Weichen stelle. „Unsere Aufgabe wird es sein, zu beweisen, dass die rot-rote Koalition die Autonomie der Hochschulen in Berlin nicht zurückdreht, sondern weiterentwickelt.“ Sein SPD-Kollege Bert Flemming bezeichnete die Entscheidung als einen überfälligen Schritt, der es endlich auch in Berlin möglich mache, finanzielle Mittel für Lehre und Forschung sowie Krankenversorgung zu trennen.

Ursprünglich sollte das Vorschaltgesetz am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Strittig waren jedoch die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die organisatorische Struktur der Fusion. Gegen die Stimmen der Opposition entschied sich die rot-rote Koalition nun für ein integratives Kooperationsmodell, das in Form von zwei weiteren Gremien, einer Klinikumsleitung und einer Fakultätsleitung, ein Gleichgewicht zwischen Forschung und Krankenpflege sichern soll.

Kritik übten sowohl die Grünen als auch FDP und CDU an der Staatsaufsicht, die das Land als Mitglied im Aufsichtsrat behält. Bert Flemming betonte hingegen, dass das Land im Bereich der Kliniken als haftender Unternehmer in der Verantwortung stehe. „Als Eigentümer wollen wir die Zielvorgaben kontrollieren.“

Beide Krankenhäuser, die künftig unter dem Titel „Universitätsklinikum der Charité – Universitätsmedizin Berlin“ firmieren, begrüßten die Entscheidung im Auschuss für Wissenschaft und Forschung. „Wir sind startklar“, so Manfred Dietel, ärztlicher Direktor an der Charité.

SUSANNE LANG