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Archiv-Artikel

Lebenslänglich hinter Gitter

Wegen grausamer Morde in drei Fällen sprach das Bremer Landgericht gestern das Urteil

Von hsc

Bremen taz ■ Fast zwei Stunden herrschte gestern Fassungslosigkeit im Saal 218 des Bremer Landgerichts. Der Vorsitzende Richter Harald Schmacke verlas die Urteilsbegründung gegen zwei Mörder, den 32-jährigen Till Hauke H. und den 33-jährigen Tim Erhard S.. Deren menschenverachtendes Tun hatte drei Menschen das Leben gekostet. Entsprechend fiel das Urteil des Gerichts aus: lebenslange Haft bei besonders schwerer Schuld der Täter.

Zwei Morde hatten die Bremer Richter zu verhandeln, der dritte war bereits vor dem Landgericht Rostock im März vergangenen Jahres entschieden worden. In diesem dritten Fall hatte Till Hauke H. 1998 eine Prostituierte ermordet. Um die Leiche zu beseitigen, hatte er eigens einen von ihm entworfenen Ofen anfertigen lassen, in dem die Tote verbrannt werden sollte. Da er während der Tat Probleme mit dem schweren Ofen hatte, bat er Tim Erhard S., beim Verbrennen des Opfers zu helfen. Der 33-Jährige willigte ohne zu zögern ein.

Mit den zwei weiteren Morden befasst sich das Bremer Landgericht seit August vergangenen Jahres. 1995 hatte Till Hauke H. einen jungen Nepalesen erwürgt. Die Freundin des 32-jährigen H. hatte eine Beziehung mit dem Asylbewerber geführt. Für den aktiven Rechtsextremisten ein unhaltbarer Zustand. Unter falschem Vorwand überzeugte er zwei Freunde, darunter der zweite Angeklagte Tim Erhard S., dem Nepalesen eine „Abreibung“ zu erteilen. Gemeinsam traktierten sie das wehrlose Opfer. Der 32-Jährige kommentierte die Tat zynisch: „Wir alle haben unser Glück versucht“.

Ein Jahr später plante Till Hauke H. zusammen mit einem angeblichen Freund, Reinhard W., einen Versicherungsbetrug. Dabei sollten durch den vorgetäuschten Tod des W. 2,4 Millionen Mark erschlichen werden. H. zeigte sich aber unzufrieden damit, wie das erhoffte Geld verteilt werden sollte. Deshalb beauftragte er den Mitangeklagten S., Reinhard W. zu töten.

Da das Gericht eine besonders schwere Schuld feststellte, ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen. Richter Harald Schmacke beschrieb Till Hauke H. als „kalten Täter, dem ein Menschenleben nicht viel bedeutet“. Den zweiten Angeklagten charakterisierte er als jemanden, der den Eindruck vermittle, „der nette Mann von nebenan“ zu sein. „Für Geld tut er aber alles.“ hsc