LOTTO-UNTERNEHMER
: Faber beschwert sich

Mit einem Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht will der Bochumer Lotto-Unternehmer Faber das Verbot für die Vermittlung von Lottospielen im Internet in letzter Minute stoppen. Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Verbot für die Onlinevermittlung von 1. Januar 2009 an sei aus seiner Sicht verfassungswidrig. (dpa)