Schulen sind ein besonderes Vermögen

Hamburgs Schulen werden in einen kommunalen Eigenbetrieb ausgegliedert. Mit dem Sondervermögen soll der Sanierungsstau von drei Milliarden Euro an den Gebäuden innerhalb von sechs Jahren beseitigt werden

Der Hamburger Senat hat die Gründung eines Sondervermögens im Schulbau grundsätzlich beschlossen. Nach Angaben der Bildungsbehörde beauftragte er am Dienstag die Finanz- und Bildungsbehörde mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs für die erste Jahreshälfte 2009. Das letzte Wort über das Finanzierungsmodell zur Sanierung der maroden Hamburger Schulen hat die Bürgerschaft.

Insgesamt benötigt die Hansestadt für die Renovierungen rund drei Milliarden Euro. „Das Sondervermögen wäre die optimale Lösung, um den seit Jahrzehnten gewachsenen Sanierungsstau zu beheben“, sagte Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) nach der Senatssitzung. Goetsch hatte in der Vergangenheit erklärt, dass bis 2015 sämtliche Hamburger Schulen saniert sein sollen. Würden die Schäden nicht beseitigt, würde der Schadensumfang jährlich im Durchschnitt um sechs Prozent, also rund 180 Millionen Euro steigen.

Ein Sondervermögen ist ein in öffentlichen Haushalten extra aufgeführter unselbständiger Bestandteil, der entweder durch eine Satzung oder durch ein Gesetz festgelegt ist. Für dieses Vermögen müssen eigene Haushalts- oder Wirtschaftspläne erstellt werden.

Das geplante Sondervermögen Schulbau war bereits Thema einer Aktuellen Stunde in der Hamburger Bürgerschaft. Die Linken, aber auch die SPD-Opposition, zeigten sich dabei nicht überzeugt von dem Modell zur Sanierung der Schulgebäude. Das Sondervermögen soll unter der Aufsicht der Finanzbehörde stehen und die Schulen kostendeckend an die Bildungsbehörde vermieten.

In einer ersten Tranche sollen Anfang nächsten Jahres 14 berufliche Schulen ausgeschrieben werden, später sollen etwa 20 allgemeinbildende Schulen an einen öffentlichen Partner vergeben werden. Zudem soll die seit gut zwei Jahren bestehende und als erfolgreich geltende Partnerschaft mit der stadteigenen GWG Gewerbe über Bau und Bewirtschaftung von 32 Schulen im Süden Hamburgs um fünf Schulen erweitert werden.

Das Vermögen soll die Eigentümeraufgaben wahrnehmen, für Investitionen und Bauunterhaltung, für An- und Vermietungen von Immobilien und für die Bewirtschaftung zuständig sein sowie die Belange eines geordneten Schulbetriebs unterstützen.

Das Personal der Schulbauabteilungen der Bildungs- und der Stadtentwicklungsbehörde wird in das Sondervermögen überführt, dazu kommen die an den Schulen tätigen Betriebsarbeiter, Reinigungskräfte und Bewacher. Die Hausmeister bleiben dagegen Angestellte der Bildungsbehörde. TAZ