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EuGH bestätigt Emissionshandel

LUXEMBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das System des Handels mit Treibhausgas-Emissionen bestätigt. Mit einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil wiesen die Luxemburger Richter das Argument mehrerer französischer Stahlproduzenten zurück, der Gleichheitsgrundsatz sei verletzt (Az: C-127/07). Die Unternehmen sahen sich benachteiligt, weil die Aluminium- und die Kunststoffindustrie noch keine Emissionszertifikate benötigen. Der EuGH betonte nun, dass der Emissionshandel eine komplizierte und völlig neuartige Sache sei. Es sei daher gerechtfertigt, dies zunächst in einzelnen Branchen zu erproben, zumal eine Ausweitung vereinbart sei.

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