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Archiv-Artikel

Chance für Solingen-Opfer

Solinger Anschlagsopfer können endlich Schadensersatz fordern. Stadt muss Täteradresse an Anwalt herausgeben

SOLINGEN/ESSEN afp ■ Zehn Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen am 29. Mai 1993 haben die Opfer erstmals die Chance, ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Die Bezirksregierung Düsseldorf entschied gestern, dass die Stadt Solingen die Adresse eines der inzwischen aus der Haft entlassenen Täter an den Opfer-Anwalt herausgeben muss. Damit kann von dem wegen Mordes Verurteilten Schadensersatz von rund 127.000 Euro eingefordert werden.

Der Opfer-Analt Rainer Brüssow hatte am Wochenende gedroht, die Stadt Solingen zu verklagen und Bundespräsident Johannes Rau um Hilfe zu bitten, falls die Stadt die Täter-Adresse nicht herausgebe. Solingen hatte das bislang mit der Begründung verweigert, dass dann „Gefahr für Leib und Leben des Täters“ bestünde. Die Bezirksregierung hob diese Entscheidung nun auf, weil der Täter nicht habe glaubhaft machen können, dass diese Gefahr objektiv besteht.